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B&b Blog
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AGB - Kommentar
AGB - Kommentar , Das bis zur 3. Auflage als "AnwaltKommentar AGB-Recht" beim Deutschen Anwaltverlag herausgegebene Werk erscheint in erweiterter Herausgeberschaft und teilweise neuer Autorenschaft in neuem Gewand: Durch die klare Herausarbeitung der praxisrelevanten Lösungen, die themenbezogene Information durch das Lexikon und den adäquaten Umfang bietet das Werk wohldosiert genau das, was Sie für die effektive Beratung und Rechtsvertretung in AGB-Sachen benötigen. Neben der Kommentierung der §§ 305-310 BGB, einer Einführung zur Richtlinie 93/13/EWG sowie einer Kommentierung zum UKlaG konzentriert sich der AGB-Kommentar im Lexikonteil bewusst auf die in der Praxis wichtigsten Verträge und elementaren Klauseln, die aktuell und kompakt erläutert werden. Hilfreich sind auch die Hinweise zur Gestaltung von AGB, bei der immer noch viele Fehler gemacht werden. Inhalt: Kommentierung der §§ 305-310 BGB Kommentierung des UKlaG + AGB-RL 93/13/EWG Das ausführliche und von ausgewiesenen Spezialisten verfasste AGB-Lexikon bildet den Schwerpunkt dieses Werkes: mehr als 80 Stichworte umfassender alphabetisch sortierter lexikalischer Teil von „A" wie „Ambulanter Pflegedienst-Vertrag" bis „Z" wie „Zugangserfordernisse" konzentriert sich bewusst auf die in der Praxis besonders streitigen und wichtigen Vertragstypen und elementaren Klauseln Neu in der 4. Auflage: Auswirkungen der Schuldrechtsreform (§§ 308, 309, 310 BGB) Aufnahme neuer wichtiger Stichworte in das Lexikon (z.B. „Datenschutz", „Softwarerecht", „Inhaltskontrolle im B2B-Verkehr") Berücksichtigung hochaktueller Thematiken (u.a. Energieeinsparverordnung) sowie Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Herausgeber/in: Dr. Claire Feldhusen , Professorin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg (ab 01.09.2023) Dr. Jürgen Niebling , Rechtsanwalt in Olching bei München Autor:innen: Kai-Uwe Agatsy, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin; Roland Bornhofen, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Jan Dwornig, LL.M. (M&A), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Düsseldorf; Lars Eckhoff, LL.M., Rechtsanwalt, Köln; Jun.-Prof. Dr. Claire Feldhusen, Universität Rostock; Dr. Gerald Gräfe, Rechtsanwalt, Stuttgart; Felix Heckmann, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Thomas Jilg, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Katrin Klodt-Bußmann, Professorin für internationales Wirtschaftsrecht, HTWG Hochschule Konstanz, Of Counsel bei Automotive Kanzlei, München; Dr. Hans-Clemens Köhne, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Niklas Korff, LL.M., Rechtsanwalt, Dozent für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, Wedel; David Krause, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Jutta C. Möller, Rechtsanwältin, Düsseldorf; Dr. Jürgen Niebling, Rechtsanwalt, Olching; Peter Poleacov, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Düsseldorf; Dr. Julia Reinsch, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Christoph Schmitt, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Martin Stange, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Natalie Wall, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, M& , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230712, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: AnwaltKommentar##, Redaktion: Feldhusen, Claire~Niebling, Jürgen, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Fachschema: Bürgerliches Gesetzbuch - BGB ~Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB~Kondition (Geschäftsbedingung)~Wirtschaftsgesetz~Wirtschaftsrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Zivilrecht, Code Civil, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XIII, Seitenanzahl: 989, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 243, Breite: 179, Höhe: 61, Gewicht: 1850, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8173885, Vorgänger EAN: 9783824014644 9783824013401 9783824011599, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1217513
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Wo meldet man in Österreich eine Webseite ohne Impressum?
In Österreich kann man eine Webseite ohne Impressum bei der Medienbehörde melden. Dazu kann man entweder eine Beschwerde per E-Mail oder schriftlich einreichen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen über die Webseite und den fehlenden Impressum anzugeben.
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Was muss in einem Impressum auf einer Webseite unbedingt enthalten sein?
Ein Impressum auf einer Webseite muss den Namen und die Kontaktdaten des Betreibers enthalten. Zudem müssen die Rechtsform, die Handelsregisternummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden. Auch Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung und ggf. zur Aufsichtsbehörde müssen enthalten sein.
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Was sind die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum auf einer Webseite?
Ein Impressum auf einer Webseite muss die Kontaktdaten des Betreibers enthalten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse. Zudem müssen Angaben zur Rechtsform des Unternehmens und ggf. zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemacht werden. Es müssen außerdem Informationen zur Zuständigen Aufsichtsbehörde und ggf. zur Berufshaftpflichtversicherung angegeben werden.
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Wer schreibt normalerweise den Inhalt für eine Webseite oder einen Blog?
Der Inhalt für eine Webseite oder einen Blog wird normalerweise von einem Content Creator oder Texter verfasst. Oftmals arbeiten auch Content Marketing Manager oder SEO-Spezialisten an der Erstellung des Inhalts mit. Manchmal schreiben auch die Unternehmer oder Mitarbeiter selbst den Inhalt für ihre Webseite oder ihren Blog.
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Ist es möglich und erlaubt, den eigenen Datenschutz, das Impressum und die eigenen AGBs seiner eigenen Website zu kopieren?
Nein, es ist weder möglich noch erlaubt, den Datenschutz, das Impressum oder die AGBs einer anderen Website einfach zu kopieren und für die eigene Website zu verwenden. Diese rechtlichen Dokumente müssen individuell auf die eigene Website und das eigene Unternehmen zugeschnitten sein, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Dienstleister zu konsultieren, um sicherzustellen, dass diese Dokumente den geltenden Vorschriften entsprechen.
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Was ist der Juliens Hate Blog bzw. Juliens Blog?
Der Juliens Hate Blog, auch bekannt als Juliens Blog, war ein Blog, der von dem deutschen YouTuber Julien Sewering betrieben wurde. Der Blog enthielt hauptsächlich beleidigende und diffamierende Inhalte über verschiedene Personen des öffentlichen Lebens. Aufgrund des hohen Maßes an Hass und Mobbing wurde der Blog stark kritisiert und schließlich im Jahr 2012 geschlossen.
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Wann werden die AGB nur Vertragsbestandteil?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dies kann beispielsweise durch ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners oder durch Verweis im Vertragstext geschehen. Es ist wichtig, dass die AGB dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden und er die Möglichkeit hatte, diese einzusehen. Nur wenn die AGB ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen wurden, gelten sie als verbindlich und können im Streitfall herangezogen werden. Es ist daher ratsam, die AGB sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.
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Welche Webseiten brauchen ein Impressum?
Webseiten, die gewerbliche oder geschäftliche Zwecke verfolgen, benötigen in der Regel ein Impressum. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops, Unternehmenswebseiten, Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links, sowie Webseiten von Freiberuflern oder Selbstständigen. Auch private Webseiten, die Einnahmen generieren oder personenbezogene Daten sammeln, sollten ein Impressum haben. Es ist wichtig, dass das Impressum leicht zugänglich ist und alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen wie Name und Anschrift des Betreibers, Kontaktdaten und Handelsregistereintrag (falls vorhanden) enthält. Letztendlich ist es ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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